Fast auf den Tag, drei Jahre nach der ersten Veröffentlichung der tagesschauApp stellte das Oberlandesgericht Köln am 20.12.2013 ihre Rechtmäßigkeit fest. In zweiter Instanz wurde von den Kölner Richtern die Klage des Zeitungs-Verlegerverbandes (BDZV) abgewiesen. Das Landgericht Köln hatte dieser noch stattgegeben, woraufhin ARD und NDR Berufung einlegten. In diesem ersten Gespräch kurz nach der Urteilsverkündung erklärte der BDZV-Geschäftsführer Dietmar Wolff meiner Kollegin Vera Linß, warum man weiter klagen werde.
Was: Interview zum OLG-Urteil über die tagesschauApp
Wo: Berlin, BDZV
Wann: 20.12.2013, ca. 14:00 Uhr
Wer:
* Dietmar Wolff, Hauptgeschäftsführer BDZV
* Vera Linß, Medienjournalistin
Vgl.:
* Der BDZV und die tagesschau APP (1)
* Pressekonferenz 2011