„Kulturwechsel gefordert“
Was: Podiumsdiskussion
Wer: (v.l.n.r.)
* Prof. Dr. Stephan Ory, LMS
* Jürgen Gnauck, Minister für Bundes- und Europaangelegenheit, Chef der Staatskanzlei Thüringen/ Mitglied im ZDF-Fernsehrat
* Jörg Wagner, Moderation
* Nikolaus Brender, Journalist, ZDF-Chefredakteur (2000-2010)
* Frank Möhrer, Vorsitzender des mdr-Verwaltungsrates
Wo: Leipzig, Mediacity, Studio 3
Wann: 07.05.2014, 14:00-15:30 Uhr
Leipzig, 7. Mai 2014 – Mit seinem Urteil vom 25. März 2014 hat das Bundesverfassungsgericht wesentliche Teile des ZDF-Staatsvertrags für verfassungswidrig erklärt. Nun muss der Anteil der „staatsnahen Personen“ von derzeit 44 Prozent auf ein Drittel reduziert werden. Zum Abschluss des Medientreffpunkt Mitteldeutschland war eine hitzige Debatte über die Auswirkungen des Urteils auf die künftige Besetzung der Rundfunkgremien zu erleben.
Nachdem Nikolaus Brender im November 2009 seinen Posten als ZDF-Chefredakteur verloren hatte, hatten die Länder Rheinland-Pfalz und Hamburg Verfassungsklage eingereicht. „Erheblichen Einfluss“ hätten die Gremien auf die Gestaltung des Programms und die Freiheit der Berichterstattung ausgeübt, so Brender in Leipzig. Minister Jürgen Gnauck (CDU) betonte hingegen, dass er als Mitglied im ZDF-Fernsehrat weisungsfrei sei und warf Brender eine „generalisierende Betrachtungsweise“ vor. Frank Möhrer (MDR-Verwaltungsrat) sagte, er habe nie erlebt, dass in den MDR hineinregiert worden sei.
Gnauck betonte das große Interesse der Länder, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nun fristgemäß umzusetzen, wies aber gleichzeitig auf die Schwierigkeiten hin, die mit der Entscheidungsfindung in sechzehn Länderparlamenten verbunden seien. In der Ministerpräsidentenkonferenz müsse überlegt werden, wie sich die geforderte Drittelparität herstellen lasse. Reduziere man den Anteil der staatsnahen Vertreter auf ein Drittel, gehe man unter ein Drittel oder vergrößere man das Gremium insgesamt? Fest stehe, dass die Länder als Träger des ZDF weiterhin im Fernsehrat vertreten sein müssten.
Brender plädierte dafür, die Vielfalt der Gesellschaft in den Gremien abzubilden, um der vom Gericht kritisierten „Versteinerung“ entgegenzuwirken. Dazu könnten Migranten oder gewählte Zuschauervertreter aufgenommen werden.
Prof. Dr. Stephan Ory (LMS) stimmte zu, dass es wichtig sei, die Zusammensetzung der gesellschaftlichen Entwicklung anzupassen, wies aber gleichzeitig auf die Schwierigkeiten in der Umsetzung hin. Möhrer warnte davor, die Gremien zu sehr zu vergrößern, um möglichst viele Gruppen darin aufzunehmen. Es bestehe die Gefahr, die einzelnen Mitglieder zu überfordern: „Die Funktionsfähigkeit der Gremien muss erhalten bleiben“.
Das Urteil betrifft zunächst nur die Novellierung des ZDF-Staatsvertrags, könnte aber auch für die Landesrundfunkanstalten Folgen haben. Möhrer sagt, dass man im MDR die Entwicklungen genau beobachten würde. Dies sei eine politische Frage, so Ory.
(Text-Quelle: Medientreffpunkt Mitteldeutschland)
(Fotos: © Medientreffpunkt Mitteldeutschland)