“Schnitzeljagdatmosphäre”
Pressekodex (Auszug)
Richtlinie 8.1 – Kriminalberichterstattung
(1) An der Information über Straftaten, Ermittlungs- und Gerichtsverfahren besteht ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit. Es ist Aufgabe der Presse, darüber zu berichten.
(2) Die Presse veröffentlicht dabei Namen, Fotos und andere Angaben, durch die Verdächtige oder Täter identifizierbar werden könnten, nur dann, wenn das berechtigte Interesse der Öffentlichkeit im Einzelfall die schutzwürdigen Interessen von Betroffenen überwiegt. Bei der Abwägung sind insbesondere zu berücksichtigen: die Intensität des Tatverdachts, die Schwere des Vorwurfs, der Verfahrensstand, der Bekanntheitsgrad des Verdächtigen oder Täters, das frühere Verhalten des Verdächtigen oder Täters und die Intensität, mit der er die Öffentlichkeit sucht.
Download (verlinkte Audio-Quelle: rbb, radioeins)
Wer:
* Stephan Scherzer, Hauptgeschäftsführer des VDZ (Verband Deutscher Zeitschriftenverleger)
* Walter Korth, ZDF-Kameramann
* Daniel Bouhs, freier Medienjournalist
Was: Interviews über Verpixelung, Pressekodex und die Arbeit als Teil der „Meute“
Wann: 28.03.2015, 18:22 Uhr; radioeins-Medienmagazin (rbb) und in einer gekürzten Fassung im rbb Inforadio, 29.03.2015, 10:44, 15:24 Uhr
“Die Meute ist mittlerweile auf Linie.”
“Da möchte natürlich jeder Erster sein mit irgendeiner Information.”
”Wir wissen alle, dass wir im Grunde die Heckenschützen auch doch sehr billigend zur Kenntnis nehmen.”
Vgl.:
* PodCast des kompletten radioeins-Medienmagazins vom 28.03.2015
* Umgang der Medien mit Schülern und … , baumeistergedanke.de, 30.03.2015
* Mika Baumeister im Gespräch mit Richard Gutjahr, 30.03.2015
* Wie der Vizechef von Spiegel-TV einen Halterner …, Stefan Niggemeier, 31.03.2015
(screenshot: © ZDF)