Obwohl der aktuelle ZDF-Fernsehrat nach höchstrichterlicher Entscheidung nicht verfassungsgemäß zusammengesetzt ist und daher vor einer Neuwahl steht, sucht das alte Gremium bereits einen neuen Intendanten.
Download (verlinkte Audio-Quelle: rbb, radioeins)
Wer: Ruprecht Polenz, ZDF-Fernsehratsvorsitzender
Was: Interview über die Intendantensuche beim ZDF und die Neufindung des ZDF-Fernsehrates
Wann: rec.: 07.08.2015, 10:00 Uhr; veröffentlicht: 08.08.2015, 18:20 Uhr im radioeins-Medienmagazin und in einer gekürzten Fassung im rbb Inforadio, 09.08.2015, 10:44, 15:24 Uhr
Vgl.:
ZDF-Intendantenwahl am 18. September 2015
Mainz – Der Vorsitzende des ZDF-Fernsehrates, Ruprecht
Polenz, hat Anregungen aus der Mitte des Gremiums aufgegriffen und
den Punkt Intendantenwahl auf die Tagesordnung der Sitzung am 18.
September 2015 in Mainz gesetzt. Die Amtszeit des Intendanten Dr.
Thomas Bellut endet im März 2017. Er ist zur Wiederwahl vorgeschlagen
worden.
Nach § 26 Absatz 1 des ZDF-Staatsvertrages wird die Intendantin /
der Intendant vom Fernsehrat auf die Dauer von fünf Jahren in
geheimer Wahl gewählt. Für die Wahl sind mindestens drei Fünftel der
Stimmen der gesetzlichen Mitglieder des Fernsehrates erforderlich.
Wiederwahl ist zulässig.
Sämtliche schriftlich an den Fernsehrat gerichteten Bewerbungen
werden allen Mitgliedern des Gremiums bekannt gemacht. Zur
Intendantin / zum Intendanten kann nur gewählt werden, wer durch
mindestens ein Mitglied des Fernsehrates vorgeschlagen wird.
Der Fernsehrat wurde vom Vorsitzenden mit Schreiben vom 3. August
2015 über die bevorstehende Wahl und das Wahlverfahren informiert.
Dieses Schreiben ist auf der Internetseite des Fernsehrates
www.fernsehrat.zdf.de veröffentlicht.
ZDF-Fernsehrat / Verwaltungsrat
03.08.2015
(Foto: © ZDF)