Lügen, Übertreibungen im öffentlichen Raum. Ob in den sozialen oder klassischen Medien bis hin zu Kundgebungen scheint die Neigung zur Falschdarstellung ungehemmt, wie z. B. im „Fall Lisa“, bei dem die aktuellen Ermittlungen ergeben haben, dass entgegen der Behauptungen von Betroffenen keine Vergewaltigung im Spiel war. Auch ein Flüchtlingstoter in Berlin war erfunden. Die Eskalation falscher Tatsachenbehauptungen endet oft in der Verleumdung. Die Berliner Zeitung wehrt sich jetzt mit Strafanzeigen. Was ist Lüge? Was ist eine andere Sicht? Was ist Meinungsfreiheit? Wann wird Entäußerung strafrechtlich relevant?
Was: Skype-Interview zur strafrechtlichen Bedeutung der Lüge
Wer: Udo Vetter, Rechtsanwalt und Blogger (lawblog.de)
Wann: 30.01.2016, 18:12 Uhr im radioeins-Medienmagazin und in einer gekürzten Fassung im rbb Inforadio vom 31.01.2016, 10:44/15:24 Uhr
(Foto: © Jörg Wagner)