Ein vom ZDF herausgeschnittener Satire-Beitrag in der Sendung „Neo Magazin Royal“ bekommt eine neue Dimension. Die Bundeskanzlerin sieht sich in einem Gespräch mit dem türkischen Ministerpräsidenten verpflichtet, eine Bewertung vorzunehmen. Die Staatsanwaltschaft Mainz hat wegen der umstrittenen Passage Ermittlungen eingeleitet. Das ZDF schweigt aus Gründen der Ermittlungen.
Ist eine als strafrechtlich relevant vermutete Äußerung, die als Zitat im Kontext einer selbst vorgenommenen, negativen Bewertung getätigt wird und zudem noch für das Zielpublikum als Ironie ausgestellt wurde, gleichzusetzen mit dem eigentlichen anstößigen Inhalt?
Wer: Udo Vetter, Rechtsanwalt und Blogger (lawblog.de)
Was: Skype-Interview zur strafrechtlichen Bedeutung einer Schmähkritik + O-Ton aus der 52. Grimme-Preisverleihung | Jörg Thadeusz, Moderator | Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU), saarländische Miniterpräsidentin und Vorsitzende des Deutschen Volkshochschul-Verbands
Wann: 09.04.2016, 18:09 Uhr im radioeins-Medienmagazin und in einer gekürzten Fassung im rbb Inforadio vom 10.04.2016, 10:44/15:24 Uhr
Vgl.:
* Grimme-Preis 2016 – die Verleihung, 3sat, 08.04.2016
* Türkei will Strafprozess gegen Jan Böhmermann, tagesspiegel.de, 10.04.2016, 13:52 Uhr
* 11.04.2016
BRegierung prüft türk. Verbalnote zu #Böhmermann. Art. 5 GG für Kanzlerin #Merkel höchstes Gut. Mein Statement:https://t.co/dzrKDjK2Tb
— Steffen Seibert (@RegSprecher) 11. April 2016
* tagesthemen, 11.04.2016, DasErste, ARD, 22:15 Uhr
(Screenshot: Jörg Wagner)