Das Landgericht Hamburg hatte am 17.05.2016 auf Antrag des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan eine einstweilige Verfügung gegen den Fernsehmoderator Jan Böhmermann erlassen, das Gedicht als „Kunstwerk“ deklariert, jedoch Teile mit einer Unterlassung bewertet.
„Kunst darf viel mehr, als Zeitung und Sachbuch oder auch Hörfunk und Fernsehen.“
Wer: Prof. Dr. Christian Schertz, Medienanwalt
Was: Studiogespräch über die Entscheidung des Landgerichts Hamburg und mehr
Wann: 21.05.2016, 18:06 Uhr
Wo: radioeins-Sendestudio, Potsdam-Babelsberg, Medienstadt