Der Fernsehrat halte es für unabdingbar, “dass sich Journalistinnen und Journalisten bei ihrer Arbeit frei bewegen, ungehindert beobachten und recherchieren können.” Die Polizei habe hierfür die grundgesetzlich verankerte Presse- und Rundfunkfreiheit zu gewährleisten.
Wer:
* Werner Lange, Journalist
* Dr. Thomas Bellut, ZDF-Intendant
* Marlehn Thieme, ZDF-Fernsehratsvorsitzende Was: Interview nach der Fernsehratssitzung Wo: Atrium Hotel, Mainz Wann: rec.: 05.10.2018, ca. 13:00 Uhr; veröffentlicht im radioeins-Medienmagazin vom 06.10.2018, 18:12 Uhr
und in einer Kurz-Fassung im rbb Inforadio am 07.10.2018, 15:24/20:44 Uhr Vgl.:
* Verhaltensgrundsätze für Presse/Rundfunk und Polizei zur Vermeidung von Behinderungen bei der Durchführung polizeilicher Aufgaben und der freien Ausübung der Berichterstattung (26.11.1993)
Wer:
* Alexander Stock, ZDF-Unternehmenssprecher
* Dr. Thomas Bellut, ZDF-Intendant
* Marlehn Thieme, ZDF-Fernsehratsvorsitzende Was: Pressekonferenz nach der ZDF-Fernsehratssitzung Wo: Atrium Hotel, Mainz Wann: rec.: 05.10.2018, 12:30 Uhr
Pressemitteilung
Freitag, 05. Oktober 2018, 10:12 Uhr
Beschluss des ZDF-Fernsehrates zum Tagesordnungspunkt „Beeinträchtigungen und Gefährdungen von Journalisten in der Berichterstattung“
1. Demokratie funktioniert nicht ohne eine freie Berichterstattung, deshalb werden Presse- und Rundfunkfreiheit als Grundrecht vom Grundgesetz garantiert. Der Fernsehrat fordert deshalb alle gesellschaftlichen Kräfte auf, diesem Grundrecht Achtung und Wirksamkeit zu verschaffen.
2. Der Fernsehrat nimmt mit Sorge zur Kenntnis, dass Journalistinnen, Journalisten und Kamerateams bei öffentlichen Veranstaltungen vermehrt mit Drohungen und Beschimpfungen in ihrer Arbeit behindert oder durch tätliche Angriffe gefährdet werden. Er unterstützt die Maßnahmen des ZDF zum Schutz der eigenen Mitarbeiter.
3. Der Fernsehrat hält es für unabdingbar, dass sich Journalistinnen und Journalisten bei ihrer Arbeit frei bewegen, ungehindert beobachten und recherchieren können. Die Polizei hat hierfür die grundgesetzlich verankerte Presse- und Rundfunkfreiheit zu gewährleisten. Die Verhaltensgrundsätze für Presse/Rundfunk und Polizei zur Vermeidung von Behinderungen bei der Durchführung polizeilicher Aufgaben und der freien Ausübung der Berichterstattung – von der Innenministerkonferenz bereits 1993 beschlossen – sind zu beachten.
Verhaltensgrundsätze für Presse/Rundfunk und Polizei zur Vermeidung von Behinderungen bei der Durchführung polizeilicher Aufgaben und der freien Ausübung der Berichterstattung: