ZDF und Fernsehrat zum Schutz von Journalisten

Thomas Bellut - Marlehn Thieme | Screenshot: ZDF
Thomas Bellut – Marlehn Thieme | Screenshot: ZDF


Der Fernsehrat halte es für unabdingbar, “dass sich Journalistinnen und Journalisten bei ihrer Arbeit frei bewegen, ungehindert beobachten und recherchieren können.” Die Polizei habe hierfür die grundgesetzlich verankerte Presse- und Rundfunkfreiheit zu gewährleisten.


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Wer:
* Werner Lange, Journalist
* Dr. Thomas Bellut, ZDF-Intendant
* Marlehn Thieme, ZDF-Fernsehratsvorsitzende
Was: Interview nach der Fernsehratssitzung
Wo: Atrium Hotel, Mainz
Wann: rec.: 05.10.2018, ca. 13:00 Uhr; veröffentlicht im radioeins-Medienmagazin vom 06.10.2018, 18:12 Uhr
und in einer Kurz-Fassung im rbb Inforadio am 07.10.2018, 15:24/20:44 Uhr
Vgl.:
* Verhaltensgrundsätze für Presse/Rundfunk und Polizei zur Vermeidung von Behinderungen bei der Durchführung polizeilicher Aufgaben und der freien Ausübung der Berichterstattung (26.11.1993)

Alexander Stock - Thomas Bellut - Marlehn Thieme | Foto: © Werner Lange
Alexander Stock – Thomas Bellut – Marlehn Thieme | Foto: © Werner Lange


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Wer:
* Alexander Stock, ZDF-Unternehmenssprecher
* Dr. Thomas Bellut, ZDF-Intendant
* Marlehn Thieme, ZDF-Fernsehratsvorsitzende
Was: Pressekonferenz nach der ZDF-Fernsehratssitzung
Wo: Atrium Hotel, Mainz
Wann: rec.: 05.10.2018, 12:30 Uhr


Pressemitteilung
Freitag, 05. Oktober 2018, 10:12 Uhr
Beschluss des ZDF-Fernsehrates zum Tagesordnungspunkt „Beeinträchtigungen und Gefährdungen von Journalisten in der Berichterstattung“

1. Demokratie funktioniert nicht ohne eine freie Berichterstattung, deshalb werden Presse- und Rundfunkfreiheit als Grundrecht vom Grundgesetz garantiert. Der Fernsehrat fordert deshalb alle gesellschaftlichen Kräfte auf, diesem Grundrecht Achtung und Wirksamkeit zu verschaffen.

2. Der Fernsehrat nimmt mit Sorge zur Kenntnis, dass Journalistinnen, Journalisten und Kamerateams bei öffentlichen Veranstaltungen vermehrt mit Drohungen und Beschimpfungen in ihrer Arbeit behindert oder durch tätliche Angriffe gefährdet werden. Er unterstützt die Maßnahmen des ZDF zum Schutz der eigenen Mitarbeiter.

3. Der Fernsehrat hält es für unabdingbar, dass sich Journalistinnen und Journalisten bei ihrer Arbeit frei bewegen, ungehindert beobachten und recherchieren können. Die Polizei hat hierfür die grundgesetzlich verankerte Presse- und Rundfunkfreiheit zu gewährleisten. Die Verhaltensgrundsätze für Presse/Rundfunk und Polizei zur Vermeidung von Behinderungen bei der Durchführung polizeilicher Aufgaben und der freien Ausübung der Berichterstattung – von der Innenministerkonferenz bereits 1993 beschlossen – sind zu beachten.

Verhaltensgrundsätze für Presse/Rundfunk und Polizei zur Vermeidung von Behinderungen bei der Durchführung polizeilicher Aufgaben und der freien Ausübung der Berichterstattung:

https://ly.zdf.de/LEn/

http://fernsehrat.zdf.de

http://twitter.com/ZDFfernsehrat

Pressekontakt:

Sekretariate ZDF-Fernseh- und Verwaltungsrat
Ansprechpartner: Jan Holub
Telefon 06131 – 70 – 12011

Mainz, 5. Oktober 2018
ZDF Presse und Information








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