22. KEF-Bericht | Pressekonferenz

22. KEF-Bericht | Foto: © Jörg Wagner


Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) stellte in Berlin ihre Berechnungen für den Rundfunkbeitrag ab 2021 vor. Sie empfiehlt der Politik den Rundfunkbeitrag auf 18,36 € zu erhöhen.

Heinz Fischer-Heidlberger | Foto: © Jörg Wagner

Was: Pressekonferenz zum 22. KEF-Bericht
Wer: Die Mitglieder der KEF:
* Prof. Dr. Werner Jann
* Prof. Dr. Ulrich Reimers
* Hubert Schulte, seit 2018 Stellvertretender Vorsitzender der KEF
* Dr. Heinz Fischer-Heidlberger, KEF-Vorsitzender
* Dr. Tim Schönborn
* Prof. Dr. Martin Detzel
* Horst Röper
Wo: Berlin, Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und bei der Europäischen Union, In den Ministergärten 6, 10117 Berlin
Wann: 20.02.2020, 14:31 Uhr

Vgl.:
* 22. KEF-Bericht als PDF
* Zusatzinformation 1 als PDF
* Zusatzinformation 2 als PDF
* Zusatzinformation 3 als PDF
* Zusatzinformation 4 als PDF
* Zusatzinformation 5 als PDF
* Zusatzinformation 6 als PDF
* Interview mit Prof. Dr. Ulrich Reimers über die Abschaltung von SDTV, 20.02.2020
* Interview mit Dr. Heinz Fischer-Heidlberger, 03.05.2017
* Interview mit Dr. Heinz Fischer-Heidlberger, 24.09.2011

Werner Jann – Ulrich Reimers – Hubert Schulte – Heinz Fischer-Heidlberger – Tim Schönborn – Martin Detzel – Horst Röper | Foto: © Jörg Wagner

20. Februar 2020
Pressemitteilung

KEF empfiehlt Anpassung des Rundfunkbeitrags auf 18,36 €

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) stellt in ihrem 22. Bericht für 2021 bis 2024 einen ungedeckten Finanzbedarf der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten von 1.525,4 Mio. € fest. Sie empfiehlt daher ab Januar 2021 eine Anhebung des monatlichen Rundfunkbeitrags um 86 Cent auf 18,36 €.

Am 20. Februar 2020 übergab der Vorsitzende der KEF, Dr. Heinz Fischer-Heidlberger, den 22. Bericht in Berlin an die Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Für die Beitragsperiode 2021 bis 2024 haben ARD, ZDF und Deutschlandradio einen ungedeckten Finanzbedarf von insgesamt 3.035,4 Mio. € angemeldet. Dies würde einem Rundfunkbeitrag von monatlich 19,24 € entsprechen.

Die Kommission hat die Bedarfsanmeldungen der Rundfunkanstalten im Rahmen ihres Verfahrens nach den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geprüft. Sie kommt zu einer Verringerung des Finanzbedarfs um 1.510,0 Mio. €. Davon entfallen 719,6 Mio. € auf Aufwandsreduzierungen, 583,3 Mio. € auf Ertragszuschätzungen und 207,1 Mio. € auf Korrekturen bei den anrechenbaren Eigenmitteln.

In einer Gesamtschau erkennt die Kommission für 2021 bis 2024 Gesamtaufwendungen von 38.668,6 Mio. € an und stellt Gesamterträge von 35.650,8 Mio. € fest. Bei der ARD betragen die Gesamtaufwendungen 27.595,4 Mio. €, beim ZDF 10.017,2 Mio. € und beim Deutschlandradio 1.056,0 Mio. €. Die Gesamterträge belaufen sich bei der ARD auf 25.435,0 Mio. €, beim ZDF auf 9.260,1 Mio. € und beim Deutschlandradio auf 955,7 Mio. €.

Die anerkannten Gesamtaufwendungen für 2021 bis 2024 liegen um rund 1,8 Mrd. € über dem jetzt angemeldeten Betrag für 2017 bis 2020. Sie stehen den Anstalten zusätzlich zur Verfügung, um ihren gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. Das ist ein Anstieg von 4,8 % bzw. 1,2 % p.a.

Die Kommission stellt nach Abzug der verfügbaren Mittel von 1.492,4 Mio. € für 2021 bis 2024 einen ungedeckten Finanzbedarf von insgesamt 1.525,4 Mio. € fest. Bei der ARD beträgt der Fehlbetrag 858,0 Mio. €, beim ZDF 600,8 Mio. € und beim Deutschlandradio 66,5 Mio. €.

Von der daraus resultierenden Beitragserhöhung um 86 Cent entfallen 47 Cent auf die ARD, 33 Cent auf das ZDF und 4 Cent auf das Deutschlandradio. 2 Cent der Erhöhung entfallen auf den Anteil der Landesmedienanstalten. Die Finanzbedarfsfeststellung macht eine neue prozentuale Aufteilung der Anteile von ARD, ZDF und Deutschlandradio am Rundfunkbeitragsaufkom­men erforderlich.

Weiterführende Informationen enthalten die nachfolgenden Zusatzinformationen 1 bis 6 zur Pressemitteilung zum 22. Bericht:
Zusatzinformation 1: Behauptungen zur Beitragsempfehlung und Klarstellungen durch die Kommission Zusatzinformation
2: Gutachten zum Vergütungsniveau der Anstalten Zusatzinformation
3: Betriebliche Altersversorgung Zusatzinformation
4: Erträge aus Rundfunkbeiträgen Zusatzinformation
5: Strukturprojekte von ARD, ZDF und Deutschlandradio Zusatzinformation
6: Sonderuntersuchung Wetterberichterstattung

Der 22. KEF-Bericht steht auf der Seite www.kef-online.de/berichte zum Download zur Verfügung.








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