Was: Jahrespressekonferenz BDZV
Wo: Berlin, Haus der Bundespressekonferenz
Wann: 05.07.2011, 10:30 Uhr
Wer: Dietmar Wolff, Hauptgeschäftsführer BDZV
Seit 21.12.2010 ist ein Hilfsprogramm, eine Software auf dem Markt, die es ermöglicht, das Webangebot http://www.tagesschau.de optimiert für mobile Geräte der Firma Apple zu betrachten. Software bezeichnet Apple technisch als Applikation. Sogenannte ausführende Dateien tragen die Endung *.app. Daher hat es sich eingebürgert, Anwendungen, Programme Apps zu nennen. Auch Mitwettbewerber haben diesen Sprachgebrauch übernommen, so dass die tagesschau auch bei anderen Herrstellern eine App hat.
Vereinfacht gesagt, ist die Aufgabe einer tagesschau-App aus der für PC mit herkömmlichen Tischbildschirmen optimierten tagesschau-Seiten im Netz eine neue Betrachtungsoberfläche zu generieren. Damit verbessert sich die Navigation und der Betrachter kann Inhalte ergonomischer sehen. Dazu greift dieses Hilfsprogramm auf dieselben Datensätze zurück, die auch die PC-optimierten tagesschau-Seiten zur Basis haben.
Bis zu diesem 21.12.2010 war es nur möglich, das Onlineangebot der tagesschau über den in Handys eingebauten Webbrowser zu betrachten (bei iPhones der Safari-Browser). Wenn jetzt zu lesen ist, dass acht Verlage gegen die tagesschau-App klagen, wogegen klagen Sie dann? Gegen das Hilfsprogramm, um die tagesschau.de besser auf dem Smartphone betrachten zu können? Entfiele also der Klagegrund, wenn man weiterhin nur die Möglichkeit hätte, das Online-Angebot der tagesschau mit Safari und Co. auf dem Smartphone zu betrachten?
Oder ist die Klage eigentlich eine Klage gegen tagesschau.de? Daher die Nachfrage bei der Jahrespressekonferenz des BDZV:
Vgl.: erster Eindruck von der tagesschau-App am Erscheinungstag 21.12.2010