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Jörg Wagner: Wie werden Sie jetzt weiter vorgehen? Schafft es der mdr aus eigener Kraft auch angesichts der bevorstehenden Wahlen zur neuen Intendantenposition?
Marion Walsmann: Erstens hat der mdr und das ist ja, glaube ich, deutlich geworden eben auch an dem Herantreten des Intendanten an die Gremien, an die Gremienvertreter, aber auch an den Verlautbarungen des mdr nach dem Bekanntwerden der Vorfälle, selber Klarschiff zu machen, alles aufzuklären. Und, ich denke, dafür steht auch Frau Professor Wille für den juristischen Dienst, in deren Händen das ja im Wesentlichen auch läuft. Und die Öffentlichkeit hat auch einen Anspruch darauf, zu wissen, was ist da eigentlich passiert. Warum konnte das passieren? Haben Kontrollmechanismen versagt? Sind Hinweise, die von außen schon aus Prüfberichten kamen, nicht beachtet worden? Etc. etc. – das möchte ich gar nicht ausführen.
Für uns als Land, für uns als Ländergemeinschaft Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen steht da im Vordergrund, dass eben aufgeklärt wird. Dass auch zusätzliche Fragen beantwortet (werden), die sich für uns auftun. Und die Staatskanzlei Sachsen-Anhalt, die hat ja jetzt die Rechtsaufsicht für die drei Länder. Und sie forderte vom mdr eine weitere Aufklärung im Fall des Strafantrags gegen eben den bisherigen Leiter des mdr-Programmbereichs Unterhaltung. Und diese Forderung nach weiterer Aufklärung, die ist abgestimmt zwischen unseren Ländern.
Und wir haben eben Fragen zu ganz konkreten Dingen. Nämlich: den konkreten Untersuchungsauftrag der inneren Revision des mdr, die den Fall im Haus untersucht. Was ist da passiert? Was ist untersucht worden? Und dann eben auch die Frage nach den Vorschriften des mdr für die Beschaffung von Programmleistungen vor dem Hintergrund von Änderungsvorschlägen, die es dazu schon gegeben hat. Sind die berücksichtigt worden? Aber auch weitere Fragen zu der Person des im Fokus der Strafanzeige stehenden Herrn Foht.
Und auch möglicherweise Fragen der Zusammenarbeit des mdr mit Firmen und Personen, die im aktuellen Programmbereich Unterhaltung von Bedeutung sind. Welche Absprachen sind geschaffen? Wir wollen das rundum aufgeklärt haben und natürlich, was für mich ganz besonders wichtig ist, diese Frage von ‚man kennt sich ja‘. Welche Beziehungen laufen da zu wem? Wie ist es mit der nötigen Distanz zur externen Geschäftspartnern? Die notwendig sind, damit man Korruptionsmöglichkeiten von vornherein ein Stopp setzt.
All diese Dinge, diese Fragen sind von der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt formuliert worden an den mdr. Sie werden beantwortet im eigenen Interesse des mdr, denke ich mal und ich beabsichtige persönlich natürlich in der nächsten Sitzung des zuständigen Landtagsausschusses auch aus aktuellem Anlass die Abgeordneten darüber zu informieren. Was ich denke, das gehört auch dazu, dass man neben den Gremien eben auch die parlamentarischen Gremien dazu informiert.
Jörg Wagner: … meint Marion Walsmann. Sie ist Chefin der Staatskanzlei des Freistaates Thüringen. Vielen Dank für das Gespräch.
Marion Walsmann: Bitteschön